Allgemeines Zivilrecht im Münsterland

Wie kann ich von meinem Kaufvertrag zurücktreten? Was unternehme ich, wenn ein Hund mich beißt? Kann ich Kinder in Anspruch nehmen, wenn diese mein Auto verkratzt haben?

Gerne hilft ihnen Rechtsanwältin Quinkenstein aus Bocholt bei der Lösung ihrer Probleme im allgemeinen Zivilrecht.

Sie steht Ihnen mit Rat und Tat in allen Bereichen des allgemeinen Zivilrechts gerne zur Verfügung und setzt sich für „Ihr gutes Recht“ ein.

Nehmen Sie Kontakt auf!

Unsere Telefonnummer: 02871 2789-0

Zum Allgemeinen Zivilrecht gehören bei uns unter anderem:

– Kaufrecht
– Schadensersatzrecht
– Verbraucherschutzrecht

Eine professionelle Beratung zahlt sich auch in diesem Themenbereich aus. Frau Rechtsanwältin Quinkenstein berät und vertritt ihre Interessen in allen Belangen rund um das allgemeine Zivilrecht.

Die Kosten der außergerichtlichen und der gerichtlichen Vertretung richten sich auch in Zivilsachen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Demnach kommt es auf den Gegenstandswert an, der individuell zu ermitteln ist.

Sollten Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben, legen Sie den vom Gericht zu erteilenden Beratungshilfeschein bitte direkt bei der Erstberatung vor.

Sollten Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, wird der entsprechende Antrag über uns beim Gericht eingereicht. Das Formular zu den „persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen“ finden Sie hier.

FAQ Allgemeines Zivilrecht

Kann man sich von geschlossenen Verträgen lösen?

Grundsätzlich gilt, dass einmal geschlossene Verträge von den jeweiligen Parteien einzuhalten sind. Nur in besonderen Fällen gibt es die Möglichkeit, sich von einem Vertrag durch Kündigung, Widerruf, Anfechtung oder Rücktritt los zu lösen. Dazu empfehlen wir eine anwaltliche Beratung.

Was versteht man unter Gewährleistung?

Gewährleistung ist die Mängelhaftung des Leistungserbringers gegenüber dem Leistungsempfänger. Im Gesetz ist dies zu Kauf-, Werk-, und Reiseverträgen zu finden. Die Gewährleistungsfrist beträgt normalerweise 2 Jahre. Ist eine Leistung mangelhaft, steht dem Leistungsempfänger grundsätzlich erst ein nach Nacherfüllungsanspruch zu. Dazu beraten wir Sie ebenfalls gerne.


Kann ich Verträge so schließen wie ich möchte?

Grundsätzlich gilt im Zivilrecht Privatautonomie. Das bedeutet, dass wir zunächst Vertragsfreiheit haben. Ein Rechtsgeschäft darf aber nicht sittenwidrig sein oder den Grundsätzen von Treu und Glauben widersprechen. Ein Vertrag auf Vornahme einer allgemein missbilligten Handlung wäre beispielsweise sittenwidrig.