Kosten

Die lnanspruchnahme der anwaltlichen Tätigkeit löst Gebühren aus, deren Höhe sich nach dem Gegenstandswert berechnet. Sofern Sie über eine Rechtsschutz­versicherung verfügen, können wir für Sie die Deckungs­anfrage stellen. lm Einzelfall kann gerne eine Honorar­vereinbarung getroffen werden. Auf Anfrage prüfen wir die Möglichkeit der lnanspruchnahme von Beratungshilfe oder Prozesskoslenhilfe. Auch die Beratung ist kosten­pflichtig. Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist und keine Vergütungs­vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 Euro netto; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 Euro netto.