Bank- und Kapitalmarktrecht im Münsterland

Kann ich meinen Kreditvertrag widerrufen? Mein Bankvertrag kommt mir spanisch vor?

Gerne hilft Ihnen Rechtsanwältin Fischer aus Bocholt bei der Lösung ihrer Probleme im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Rechtsanwältin Fischer arbeitet mit Herzblut im Tätigkeitsfeld Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie hat erfolgreich den Fachanwaltslehrgang Bank- und
Kapitalmarktrecht absolviert. Sie steht Ihnen mit Rat und Tat in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts zur Verfügung.

Nehmen Sie Kontakt auf!

Unsere Telefonnummer lautet 02871 2789-0

Zum Bank- und Kapitalmarktrecht gehören folgende Bereiche:

– Bankvertragsrecht einschließlich AGB
– Vertragsabschluss bei Kredit- und Sicherungsverträgen
– Vertragsabschluss bei Restrukturierungen und Insolvenzen
– Vertrieb von Finanzinstrumenten und Anlageberatung
– Wertpapiergeschäft
– Vermeidung persönliche Haftungen und Bußgeldverfahren
– Geldwäsche
– Banksteuerrecht
– Vermögensverwaltungsdepot
– Beratung von Bankvorständen
– Vermögensverwaltung

Eine professionelle Beratung in diesem komplexen Themenfeld zahlt sich aus. Frau Rechtsanwältin Fischer berät und vertritt ihre Interessen in allen Belangen rund um das Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die Kosten der außergerichtlichen und der gerichtlichen Vertretung richten sich auch in Zivilsachen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Demnach kommt es auf den Gegenstandswert an, der individuell zu ermitteln ist.

Sollten Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben, legen Sie den vom Gericht zu erteilenden Beratungshilfeschein bitte direkt bei der Erstberatung vor.

Sollten Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, wird der entsprechende Antrag über uns beim Gericht eingereicht. Das Formular zu den „persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen“ finden Sie hier.

FAQ Bank- und Kapitalmarktrecht

Wie kann ich aus einem Kreditvertrag aussteigen ohne Geld zu verlieren?

Einen Kreditvertrag zu kündigen ist häufig mit enormen Kosten verbunden. Banken verlangen Ausfallgebühren die oftmals eine Zinsersparnis bei Umschuldung vernichten. Ein wirksamer Widerruf bedeutet, dass der Vertrag rückabgewickelt wird. Ein Widerruf kann auch noch möglich sein, wenn das Darlehen bereits abgezahlt wurde. Dazu empfehlen wir anwaltliche Beratung.


Hat mein Bankberater mich falsch beraten?

Inhalt und Umfang der Beratungspflicht von Bankmitarbeitern hängt immer in der konkreten Ausgestaltung von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Empfehlung des Bankberaters muss aber immer auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden passen, demnach anlegergerecht sein. Verstößt ein Mitarbeiter der Bank gegen die ihm obliegenden Beratungspflichten, so haftet die Bank gegenüber den Kunden auf Schadensersatz. Ob und inwiefern ein Beratungsfehler vorliegt prüfen wir gerne mit ihnen gemeinsam.