Marken- und Wettbewerbsrecht im Westmünsterland

Ist mein Produkt markenrechtlich gut geschützt? Wie gestalte ich meine
Werbekampagne? Hilfe, ich habe ein Abmahnschreiben bekommen, was nun?

Gerne hilft Ihnen Rechtsanwalt Rathner aus Bocholt bei der Lösung ihrer Probleme
im Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt Rathner ist leidenschaftlicher Markenrechtler. Er steht Ihnen mit Rat
und Tat in allen Bereichen des Marken- und Wettbewerbsrechts gerne zur
Verfügung. Sie setzt sich für „Ihr gutes Recht“ ein.

Nehmen Sie Kontakt auf!

Unsere Telefonnummer: 02871 2789-0

Zum Marken- und Wettbewerbsrecht gehören insbesondere die Bereiche:

  • Beratung zur Schutzfähigkeit von Logos
  • Eintragung von Marken
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Markenrecht
  • Vorgehen bei wettbewerbswidriger Werbung im Internet
  • Sicherung und Durchsetzung von Auskunftsansprüchen und
    Schadensersatzforderungen gegen Rechtsverstoßer

Eine professionelle Beratung zahlte sich aus. Herr Rechtsanwalt Rathner berät und
vertritt ihre Interessen in allen Belangen rund um das Marken- und
Wettbewerbsrecht.

Die Kosten der außergerichtlichen und der gerichtlichen Vertretung richten sich nach
dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Demnach kommt es auf den
Gegenstandswert an, der individuell zu ermitteln ist.

Sollten Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben, legen Sie den vom Gericht zu
erteilenden Beratungshilfeschein bitte direkt bei der Erstberatung vor.

Sollten Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, wird der entsprechende Antrag
über uns beim Gericht eingereicht. Das Formular zu den anführen Zeichen unten
persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen“ finden Sie hier.

FAQ Marken- und Wettbewerbsrecht

Was ist überhaupt eine Marke?

Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen. Die Rechte dazu sind im Markengesetz geregelt. Eine Marke dient der Identifikation von Waren und Dienstleistungen und damit auch der Zuordnung zu dem Unternehmen.


Welche Ansprüche hat der Markeninhaber bei Verletzung seiner Marke?

Es können unter anderem Unterlassungsansprüche, ein Anspruch auf Beseitigung der verletzenden Marke, Schadensersatzansprüche und Auskunftsansprüche geltend gemacht werden. Darüber beraten wir Sie gerne.