Opferrechte im Westmünsterland

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden? Möchten Sie daraus Schadensersatzansprüche geltend machen?

Gerne helfen wir Ihnen bei der Lösung Ihrer Probleme.

Nehmen Sie Kontakt auf!

Unsere Telefonnummer: 02871 2789-0

Zu dem Bereich Opferrechte gehören insbesondere:

  • Adhäsionsverfahren
  • Nebenklage
  • Prozessbegleitung für Zeugen

Eine professionelle, einfühlsame Beratung ist im Bereich der Opferrechte wichtig.

Die Kosten der außergerichtlichen und der gerichtlichen Vertretung richten sich auch in Opferrechtssachen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Demnach kommt es auf den Gegenstandswert an, der individuell zu ermitteln ist.

Sollten Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben, legen Sie den vom Gericht zu erteilenden Beratungshilfeschein bitte direkt bei der Erstberatung vor. Gegebenenfalls besteht auch die Möglichkeit die Erstberatung über einen Beratungsgutschein von dem Weißen Ring e.V. abzuwickeln. Nehmen Sie hierzu direkt kontakt mit dem Weißen Ring e.V. auf.

Sollten Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, wird der entsprechende Antrag über uns beim Gericht eingereicht. Das Formular zu den „persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen“ finden Sie hier.

FAQ Opferrechte

Was bedeutet ein Adhäsionsverfahren?

Das Adhäsionsverfahren bietet dem Opfer einer Straftat die Möglichkeit, einen gegen den Beschuldigten aus der Straftat entstandenen vermögensrechtlichen Anspruch (wie z.B. Schadensersatz oder Schmerzensgeld) bereits im Strafverfahren geltend zu machen.

Wofür ist das Gesetz zur Stärkung von Opferrechten im Strafverfahren?

Die Interessen der Opfer in den Fokus zu nehmen und dafür Sorge zu tragen, dass Ihnen mehr Rechte zukommen ist ein wichtiges rechtspolitisches Ziel. Beginnend mit dem Ersten Gesetz zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren (Opferschutzgesetz) vom 18. Dezember 1986, wurde die Situation der Opfer durch weitere zahlreiche Gesetzgebungsvorhaben weiter verbessert, so dass der Opferschutz inzwischen einen festen Platz in der Strafprozessordnung hat.

Mit dem 3. Opferrechtsreformgesetz vom 21. Dezember 2015 wurden weitere wichtige Schritte unternommen, um den Schutzstandard für die Opfer zu erhöhen.

Das dient dazu, das Opfer besser geschützt werden, nicht lediglich als Zeugen gesehen werden und auch eigene Ansprüche geltend machen können.