Sozietätsgeschichte

Die Rechtsanwaltskanzlei wurde bereits kurz nach Ende des zweiten Weltkrieges 1950 von Dr. iur. Veelken gegründet.

Der im Jahre 1965 in die Praxis aufgenommene Rechtsanwalt Hans P. Fuchs gab seine Anstellung als Gerichtsassessor beim Landgericht Münster auf, weil er seine Berufung im Anwaltsberuf sah. Nach der Neuregelung des Ehescheidungsrechts im Jahre 1977 setzte er von Anfang an in diesem Bereich einen seiner Tätigkeitsschwerpunkte. Zusätzlich wurde er bereits 1969 zum Notar ernannt. Rechtsanwalt und Notar a.D. Hans Peter Fuchs ist zu Beginn des Jahres 2013 mit 81 Jahren in den Ruhestand gegangen. Die Praxis hat ihrem Namensgeber die richtige Ausrichtung der Praxis zu verdanken: Der Mandant steht im Fokus allen Interesses.

Rechtsanwalt und Notar Andreas Stolze wurde 1982 Mitglied der Praxisgemeinschaft, nachdem er zuvor schon in der Bocholter Rechtsanwaltskanzlei Dr. van Aalten tätig gewesen war. Die Ernennung zum Notar erfolgte 1977. Zusätzlich durfte Rechtsanwalt Stolze seit 1988 die Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ führen. Weitere Schwerpunkte von Rechtsanwalt Stolze lagen im Gesellschaftsrecht und im Baurecht. Herr Stolze ist am 06.09.2012 infolge eines Herzinfarkts für alle unerwartet verstorben.

Im Jahre 1994 verstärkte Rechtsanwältin Marlies Küpers-Quill das Anwaltsteam. Sie führt seit 2006 die zusätzliche Bezeichnung „Fachanwältin für Miet-und Wohnungseigentumsrecht„. Weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit ist der gesamte zivilrechtliche Vertragsrechtsschutz. Seit vielen Jahren ist sie im Bereich des Arzthaftungsrechtes tätig und führt seit 2017 die zusätzliche Berufsbezeichnung „Fachanwältin für Medizinrecht„.

Seit Januar 2011 verstärkt die Rechtsanwältin Anita Fischer (geb. Kamperschrör) die Kanzlei. Sie betreut schwerpunktmäßig den Bereich Arbeitsrecht, für den durch Rechtsanwalt Stolze die Begeisterung geweckt wurde. Weitere Schwerpunkte liegen in den Bereichen Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht und Sozialrecht. Frau Fischer führt seit 2014 die zusätzliche Berufsbezeichnung ”Fachanwältin für Arbeitsrecht”.

Seit dem Oktober 2013 ergänzt Rechtsanwalt Tim S. Rathner das Anwaltsteam. Er bearbeitet schwerpunktmäßig die Mandate aus dem Bereich Verkehrsrecht (Bußgeldsachen und Unfallschadensregulierung), Strafrecht, Nebenklagen, Versicherungsrecht, Opferschutz, Personenschadensrecht und dem Mietrecht. Herr Rathner führt seit 2016 die zusätzliche Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“. Seit 2022 die zusätzliche Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ und seit 2024 die zusätzliche Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Versicherungsrecht„. Seit 2017 ist Tim S. Rathner berechtigt die Zusatzbezeichnung „zertifizierter verkehrsrechtlicher Berater für das Fuhr- und Omnibusgewerbe (VdVKA e. V.)“ zu führen.

Seit August 2018 verstärkt Rechtsanwältin Alina C. Quinkenstein das Anwaltsteam. Sie ist schwerpunktmäßig im Familienrecht und allgemeinen
Zivilrecht tätig, wobei das Reiserecht hierbei inzwischen einen großen Umfang annimmt. Als Pferdeliebhaberin, Pferdebesitzerin und aktive Reiterin ist Frau Quinkenstein auch eine kompetente Ansprechpartnerin im Bereich Pferderecht. Frau Quinkenstein führt seit 2021 die zusätzliche Berufsbezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht„. 

Aufgrund der Ausweitung des Bereichs des Medizinrechts ergänzt seit 2020 Rechtsanwältin Gesine Groß-Heynck mit Ihrer Kompetenz die Praxisgemeinschaft, wobei sie schwerpunktmäßig im Bereich des Arzthaftungsrechtes tätig ist und seit 2022 die Berufsbezeichnung „Fachanwältin
für Medizinrecht“ führen darf. Des Weiteren unterstützt sie das Team der Anwälte im Bereich des Arbeitsrechtes.

Seit 2021 bringt sich Rechtsanwältin Ann-Kathrin Bruns (geb. Unland) mit viel Elan in das Praxisteam ein. Sie beschäftigt sich mit dem allgemeinen Zivilrecht, dort schwerpunktmäßig mit dem Mietrecht sowie dem Bau-und Architektenrecht.