Strafrecht im Münsterland

                  Fachanwalt für Strafrecht Tim S. Rathner

Sie haben eine Vorladung erhalten? Eine Durchsuchung steht unmittelbar bevor? Sie sind verhaftet worden?
Ihnen wurde ein Anhörungsbogen geschickt?

Wie gehe ich jetzt vor?
Zögern Sie nicht – so früh wie möglich – einen Strafverteidiger einzuschalten, wenn Sie beschuldigt werden.
Bei Verhaftung oder Durchsuchung steht Ihnen der
Notruf unter 02871/2789-30
zur Verfügung.
Sollten Sie eine Vorladung zur Polizei erhalten haben, sollten Sie dieser „Einladung“ in keinem Fall folgen. Als
Beschuldigter stehen Sie den Strafverfolgungsbehörden oft hilflos gegenüber! Ihnen entstehen auch keinerlei
Nachteile, wenn Sie der Vorladung nicht folgen.
Sie sollten immer erst mit Hilfe eines Strafverteidigers vollständige Akteneinsicht nehmen, bevor Sie sich – wenn
überhaupt – zum Vorwurf äußern. Gerade im Anfangsstadium eines Strafverfahrens werden entscheidende
Weichen gestellt. Oft gilt:

Schweigen ist Gold!

Gerne hilft Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Tim S. Rathner aus Bocholt bei Ihrem individuellen Problem im Strafrecht.
Das Tätigkeitsspektrum umfasst hierbei das gesamte Straf- und Strafprozessrecht sowie das
Ordnungswidrigkeiten- und das Strafvollstreckungsrecht.

Abgedeckt werden schwerpunktmäßig folgende Bereiche:

Betäubungsmittelstrafrecht

Nicht zuletzt wegen der räumlichen Nähe zur niederländischen Grenze ist die Verteidigung bei Drogenstraftaten regelmäßiger Bestandteil der Strafverteidigertätigkeit von Rechtsanwalt Rathner. Für Betroffene ergibt sich bei der Aufnahme von Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das BtMG eine Vielzahl von Fragen. Neben der Frage der eigentlichen Bestrafung treten oft weitere Fragen auf. Insbesondere wenn ein mögliches Berufsverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis droht. Der Besitz von Drogen, insbesondere der Eigenbedarf, ist grundsätzlich auch strafbar, jedoch droht oft nur eine geringe Strafe oder die Strafverfolgung wird ganz eingestellt. Der Verkauf von Drogen ist da schon anders zu beurteilen. Im Einzelfall kann hier schnell eine empfindliche Haftstrafe drohen. Auch an die Möglichkeit der Therapie statt Strafe gemäß § 35 BtMG ist immer dann zu denken, wenn eine Verurteilung zu weniger als zwei Jahren erfolgt ist und die Tat aufgrund der Drogenabhängigkeit begangen wurde.

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

(Schwere) Körperverletzung und die Beteiligung an einer Schlägerei sind hier zu nennen. Am Wochenende gibt ein Wort das andere, ein Schlag, ein Tritt… und oft folgt wenige Tage später die Ladung zur Polizei! Dieser Ladung müssen Sie nicht folgen. Fordern Sie über Ihren Anwalt zunächst die vollständige Ansicht in die Ermittlungsakte!

Vermögensstrafrecht

Betrug, Diebstahl, Raub, Erpressung, „Schwarzfahren“ (=Erschleichen von Leistungen), Untreue, Hehlerei, all diese Delikte werden unter dem Begriff der Vermögensdelikte zusammengefasst. Oft werden diese Delikte aus der wirtschaftlichen Not heraus begangen. Doch gerade, wenn durch die Taten der Lebensunterhalt bestritten wurde drohen oft besonders empfindliche Strafen. Auch die Schadenshöhe spielt eine entscheidende Rolle für die richtige Verteidigungsstrategie!

Jugendstrafrecht

Im Jugendstrafrecht (bis max. 21 Jahre) überwiegt der Erziehungsgedanke. Der Grundgedanke ist, dass weitere und neue Straftaten verhindert werden sollen. Das Ziel die begangene Tat zu bestrafen tritt dahinter zurück. Aus diesem Grunde gibt es das Jugendstrafrecht ein Sonderstrafrecht mit einem gesonderten Strafprozessrecht. Rechtsanwalt Rathner beschäftigt sich seit seinem Schwerpunktstudium „Kriminologie und Jugendstrafrecht“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster intensiv mit dem Jugendstrafrecht.

Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, Alkohol im Straßenverkehr, Unfallflucht, etc. Der Vorwurf eine solche Tat begangen zu haben kann jeden treffen. Gerade im Bereich des Verkehrsstrafrechtes ist es wichtig frühzeitig einen Rechtsanwalt zu beauftragen und Akteneinsicht zu nehmen. Oft reicht die Beweislage für eine Anklagerhebung nicht aus und es kann mit anwaltlicher Hilfe eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Aus Erfahrung weiß Rechtsanwalt Rathner hier gilt besonders oft „Schweigen ist Gold!“

Zum Schluß:

Was sind meine Rechte im Strafverfahren?

Auch über seine Rechte im Strafverfahren sollte jeder Beschuldigte Bescheid wissen! Hier die wichtigsten Rechte:

  • Sie haben das Recht auf ein faires Verfahren.
  • Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie dürfen also Schweigen.
  • Sie gelten so lange als unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist.
  • Sie haben das Recht jederzeit einen Anwalt einzuschalten. Ihr Anwalt kann vollständige
    Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen.