Tim S. Rathner
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Beruflicher Werdegang
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Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Saarbrücken und Münster
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2010 Erste juristische Staatsprüfung
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2010 Diplom-Jurist, Universität Münster
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2010 Zertifikat Versicherungsrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
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2010–2013 Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit Wahlstation beim Strafverteidiger Dr. Reinhard Birkenstock in Köln
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2013 Zweite juristische Staatsprüfung
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2013 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
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seit 2013 Rechtsanwalt bei Fuchs & Kollegen in Bocholt
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2016 erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs Strafrecht
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seit 2016 Fachanwalt für Verkehrsrecht
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zertifizierter verkehrsrechtlicher Berater für das Fuhr- und Omnibusgewerbe (VdVKA e. V.)
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seit 2018 Gesellschafter der Kanzlei Fuchs & Kollegen
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seit 2018 Vorstandsmitglied des Anwaltverein Bocholt e. V.
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seit 2019 Dozent an der A & S Fahrlehrerfachschule
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2020 Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr (IHK)
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2021 erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs Versicherungsrecht
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seit 2022 Fachanwalt für Strafrecht
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seit 2024 Fachanwalt für Versicherungsrecht
Qualifikationen
Drei Fachanwaltschaften
Meine anwaltliche Tätigkeit verbindet drei Fachgebiete, die sich in komplexen Mandaten häufig überschneiden:
Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2016
Fachanwalt für Strafrecht seit 2022
Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2024
Bereits im Jahr 2010 habe ich an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster das Zertifikat Versicherungsrecht erworben.
Diese Verbindung ist insbesondere bei schweren Personenschäden von Bedeutung. Nach einem schweren Verkehrsunfall können gleichzeitig haftungsrechtliche, versicherungsrechtliche und gegebenenfalls strafrechtliche Fragen entstehen.
Auch bei Ansprüchen aus der privaten Unfallversicherung treffen Versicherungsrecht und medizinische Fragestellungen unmittelbar aufeinander. Im Kfz-Recht wiederum verbinden sich rechtliche und technische Fragen rund um das Fahrzeug.
Weitere fachliche Qualifikationen
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Zertifikat Versicherungsrecht, Universität Münster
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erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs Strafrecht
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erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs Versicherungsrecht
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zertifizierter verkehrsrechtlicher Berater für das Fuhr- und Omnibusgewerbe
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Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr (IHK)
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langjährige Dozententätigkeit an der A & S Fahrlehrerfachschule
Mitgliedschaften und weitere Tätigkeiten
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Deutscher Anwaltverein (DAV)
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Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
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Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
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Vorstandsmitglied des Anwaltverein Bocholt e. V.
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Mitglied im Beirat des BVSK – Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V.
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Bocholter Automobil-Club e. V. im ADAC
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Dozent an der A & S Fahrlehrerfachschule
Meine Schwerpunkte
Meine anwaltliche Tätigkeit konzentriert sich insbesondere auf Mandate, bei denen für meine Mandanten gesundheitlich, wirtschaftlich oder persönlich viel auf dem Spiel steht.
Im Mittelpunkt stehen die Regulierung schwerer Personenschäden und Personengroßschäden, Ansprüche aus der privaten Unfallversicherung sowie rechtliche Auseinandersetzungen im Kfz-Recht, insbesondere bei erheblichen Mängeln an neu gekauften oder hochwertigen Fahrzeugen.
Daneben übernehme ich als Fachanwalt für Strafrecht die Verteidigung in ausgewählten Strafverfahren, insbesondere im Verkehrsstrafrecht und bei Verfahren mit erheblichen persönlichen, beruflichen oder wirtschaftlichen Folgen.
Personengroßschaden
Bei schweren Verletzungen geht es um die Zukunft
Ein schwerer Unfall kann das gesamte weitere Leben verändern.
Bei dauerhaften Verletzungen geht es deshalb nicht nur um die Frage, welches Schmerzensgeld nach einem Unfall angemessen ist.
Von entscheidender Bedeutung ist vielmehr, welche gesundheitlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Folgen über Jahre oder sogar lebenslang bestehen bleiben.
Ich vertrete schwer verletzte Unfallopfer bei der Regulierung von Personenschäden und Personengroßschäden gegenüber Haftpflichtversicherern und weiteren beteiligten Versicherungen.
Bei schweren Unfallfolgen betrachte ich deshalb nicht nur einzelne Schadenspositionen, sondern die gesamte gegenwärtige und zukünftige Schadensentwicklung.
→ Mehr zum Personengroßschaden
Private Unfallversicherung
Invaliditätsleistung abgelehnt oder zu niedrig bemessen?
Nach einem Unfall soll die private Unfallversicherung die finanziellen Folgen einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung abfedern.
Gerade bei schwereren Unfallfolgen entstehen jedoch häufig Auseinandersetzungen darüber, ob überhaupt ein Leistungsanspruch besteht und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss.
Ein besonderer Schwerpunkt meiner versicherungsrechtlichen Tätigkeit liegt auf der Vertretung von Versicherungsnehmern gegenüber privaten Unfallversicherern.
Typische Streitpunkte sind:
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Invaliditätsleistung
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Invaliditätsgrad
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Gliedertaxe
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Progression
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dauerhafte Funktionsbeeinträchtigungen
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Vorerkrankungen und Gebrechen
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Mitwirkungsanteile
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medizinische Gutachten
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Bewertung von Unfallfolgen
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vertragliche Fristen
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Kürzung oder vollständige Ablehnung von Versicherungsleistungen
Gerade bei höheren Versicherungssummen können bereits Unterschiede in der medizinischen und rechtlichen Bewertung des Invaliditätsgrades erhebliche Auswirkungen auf die Versicherungsleistung haben.
Ich prüfe den Versicherungsvertrag und die Versicherungsbedingungen, werte vorhandene medizinische Unterlagen und Gutachten aus und vertrete meine Mandanten gegenüber dem Versicherer – außergerichtlich und erforderlichenfalls gerichtlich.
Invaliditätsgrad und Gliedertaxe
Eine zentrale Frage ist häufig, wie schwer die dauerhaften Unfallfolgen einzustufen sind.
Bei bestimmten Körperteilen oder Sinnesorganen kann hierfür die sogenannte Gliedertaxe maßgeblich sein. In anderen Fällen muss die verbliebene Funktionsbeeinträchtigung individuell medizinisch bewertet werden.
Besonders bei einer vereinbarten Progression können schon Unterschiede bei der Feststellung des Invaliditätsgrades erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Medizinische Gutachten
Medizinische Befunde und Gutachten spielen in der privaten Unfallversicherung häufig eine entscheidende Rolle.
Geprüft werden muss insbesondere:
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welche dauerhaften Funktionsbeeinträchtigungen bestehen
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welche Unfallfolgen medizinisch nachweisbar sind
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ob Vorerkrankungen mitgewirkt haben
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ob ein Mitwirkungsanteil sachlich gerechtfertigt ist
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ob die Bewertung des Invaliditätsgrades nachvollziehbar ist
Eine ablehnende oder zu niedrige Leistungsentscheidung des Versicherers muss deshalb nicht zwingend das letzte Wort sein.
Vorerkrankungen und Mitwirkungsanteile
Bei größeren Invaliditätsleistungen prüfen Versicherer häufig, ob bereits vor dem Unfall bestehende Erkrankungen oder Gebrechen an den heutigen Beschwerden mitgewirkt haben.
Ob und in welchem Umfang daraus eine Kürzung folgen kann, hängt von den konkreten Versicherungsbedingungen und der medizinischen Bewertung ab.
Fristen beachten
Versicherungsbedingungen können besondere Fristen für die ärztliche Feststellung und die Geltendmachung einer Invalidität vorsehen.
Bei länger anhaltenden oder möglicherweise dauerhaften Unfallfolgen sollte der Versicherungsvertrag deshalb möglichst frühzeitig geprüft werden.
→ Mehr zur privaten Unfallversicherung
Kfz-Recht
Mängel am Neuwagen und Rücktritt vom Fahrzeugkauf
Ein neu gekauftes Fahrzeug sollte zuverlässig funktionieren.
Kommt es stattdessen zu erheblichen oder immer wiederkehrenden Mängeln, zahlreichen Werkstattaufenthalten oder erfolglosen Reparaturversuchen, stellt sich häufig die Frage:
Muss ich das Fahrzeug behalten – oder kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Kfz-Recht liegt auf Auseinandersetzungen über mangelhafte Neufahrzeuge und deren Rückgabe.
Dabei geht es beispielsweise um:
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erhebliche technische Mängel
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wiederkehrende elektronische Fehler
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Probleme mit Assistenzsystemen
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Probleme mit Infotainment- und Kommunikationssystemen
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Antriebsprobleme
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Ladeprobleme bei Elektrofahrzeugen
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Softwarefehler
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wiederholte Werkstattaufenthalte
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erfolglose Nachbesserungsversuche
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Streit über das Vorliegen oder die Ursache eines Mangels
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Nacherfüllung
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Ersatzlieferung
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Minderung
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Schadensersatz
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Rücktritt vom Kaufvertrag
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Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs
Rücktritt vom Neuwagenkauf
Nicht jeder Fahrzeugmangel berechtigt automatisch zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
Entscheidend sind unter anderem die Art und Bedeutung des Mangels, der bisherige Verlauf der Nacherfüllung und die konkreten Umstände des Fahrzeugkaufs.
Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, welche Rechte gegenüber dem Verkäufer bestehen und wie diese geltend gemacht werden sollten.
Gerade bei hochpreisigen Fahrzeugen kann die wirtschaftliche Bedeutung einer Rückabwicklung erheblich sein.
Wiederholte Reparaturversuche
Besonders konfliktträchtig sind Fälle, in denen ein Fahrzeug mehrfach in der Werkstatt war, ohne dass die Beanstandungen dauerhaft beseitigt werden konnten.
Für die rechtliche Bewertung kann entscheidend sein:
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welche Mängel angezeigt wurden
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wann die Beanstandungen erfolgt sind
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welche Reparaturen durchgeführt wurden
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ob der Fehler erneut aufgetreten ist
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welche Erklärungen Händler oder Hersteller abgegeben haben
Mängel sorgfältig dokumentieren
Bei wiederkehrenden Fahrzeugproblemen ist eine nachvollziehbare Dokumentation hilfreich.
Aufbewahrt werden sollten insbesondere:
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Kaufvertrag
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Fahrzeugbestellung
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Ausstattungsvereinbarungen
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Werkstattaufträge
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Reparaturrechnungen
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Fehlerdiagnosen
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Fotos und Videos
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Bildschirm- und Fehlermeldungen
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Schriftverkehr mit Händler und Hersteller
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Pannen- oder Abschleppunterlagen
Recht und Fahrzeugtechnik
Auseinandersetzungen um Fahrzeugmängel sind häufig nicht nur juristisch, sondern auch technisch geprägt.
Durch meine langjährige Tätigkeit im Verkehrsrecht, meine Dozententätigkeit und weitere kraftfahrzeugbezogene Qualifikationen bin ich mit der Schnittstelle zwischen rechtlicher und technischer Bewertung besonders vertraut.
→ Mehr zum Kfz-Kaufrecht und Rücktritt vom Fahrzeugkauf
Strafverteidigung
Verteidigung, wenn viel auf dem Spiel steht
Als Fachanwalt für Strafrecht übernehme ich die Verteidigung in ausgewählten Strafverfahren.
Ein Schwerpunkt liegt auf Verfahren, in denen der strafrechtliche Vorwurf erhebliche persönliche, berufliche oder wirtschaftliche Konsequenzen haben kann.
Dazu gehören insbesondere Mandate aus dem:
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Verkehrsstrafrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
- allgemeinen Strafrecht bei schwerwiegenden Tatvorwürfen
Strafverteidigung beginnt häufig bereits im Ermittlungsverfahren.
Bei einer Vorladung, Durchsuchung, Beschlagnahme oder sonstigen strafprozessualen Maßnahme sollte deshalb frühzeitig geprüft werden, welche Verteidigungsstrategie im konkreten Fall sinnvoll ist.
Verkehrsstrafrecht
Im Verkehrsstrafrecht greifen meine Fachanwaltschaften für Verkehrsrecht und Strafrecht unmittelbar ineinander.
Ich verteidige insbesondere bei Vorwürfen wegen:
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unerlaubten Entfernens vom Unfallort
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Gefährdung des Straßenverkehrs
- fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr
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fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr
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sonstiger Verkehrsstraftaten
Besondere Bedeutung hat häufig die Frage, ob neben der strafrechtlichen Sanktion auch die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.
Für Unternehmer, Selbstständige, Berufskraftfahrer, Außendienstmitarbeiter und andere Personen, die beruflich auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind, können die Folgen eines Verkehrsstrafverfahrens weit über die eigentliche Strafe hinausgehen.
Strafverfahren mit beruflichen und wirtschaftlichen Folgen
Ein Ermittlungsverfahren kann insbesondere für Unternehmer, Freiberufler, Führungskräfte oder Personen in verantwortungsvollen beruflichen Positionen erhebliche Auswirkungen haben.
Neben der eigentlichen strafrechtlichen Sanktion können auch berufliche, wirtschaftliche und sonstige persönliche Folgen von Bedeutung sein.
Die Verteidigungsstrategie sollte deshalb nicht nur den konkreten Tatvorwurf, sondern auch mögliche Nebenfolgen des Verfahrens berücksichtigen.
Frühzeitige Verteidigung
Eine polizeiliche Vorladung bedeutet nicht, dass ohne vorherige Prüfung eine Aussage gemacht werden sollte.
Regelmäßig ist zunächst zu klären, welcher konkrete Vorwurf erhoben wird und welche Erkenntnisse den Ermittlungsbehörden vorliegen.
Auf dieser Grundlage kann die weitere Verteidigungsstrategie entwickelt werden.
Mandat anfragen
Sie sind nach einem schweren Unfall mit erheblichen oder dauerhaften Verletzungsfolgen konfrontiert?
Ihre private Unfallversicherung lehnt eine Invaliditätsleistung ab oder bewertet die Unfallfolgen aus Ihrer Sicht zu niedrig?
Ihr neues oder hochwertiges Fahrzeug weist erhebliche Mängel auf und Sie möchten prüfen lassen, ob ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht kommt?
Oder benötigen Sie Verteidigung in einem Strafverfahren mit erheblichen persönlichen, beruflichen oder wirtschaftlichen Folgen?
Rechtsanwalt Tim S. Rathner
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Fuchs & Kollegen PartmbB
Westend 27
46399 Bocholt
Telefon: 02871 2789-0
Telefax: 02871 488271
E-Mail: anwalt@ihr-gutes-recht-bocholt.de
Mandate bei schweren Personenschäden und im Versicherungsrecht bearbeite ich von Bocholt aus auch überregional und bundesweit.