Reiserecht im Westmünsterland

Ihr Flug wurde storniert? Ihr Zimmer bietet keinen Blick auf das Meer? Das Essen im Hotel war ungenießbar? Ihr Flug war überbucht?

Gerne hilft Ihnen Rechtsanwältin Quinkenstein aus Bocholt bei der Lösung ihrer Probleme im Reiserecht.

Rechtsanwältin Quinkenstein ist leidenschaftliche Dressurreiterin, Züchterin, sowie Reiserechtlerin und steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. In allen Bereichen des Reiserechts steht sie Ihnen gerne zur Verfügung. Sie setzt sich für „Ihr gutes Recht“ engagiert ein.

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Unsere Telefonnummer: 02871 2789-0

Zum Reiserecht gehören insbesondere die Bereiche:

  • Fluggastrechte
  • Reisevertragsrecht

Eine professionelle reiserechtliche Beratung zahlt sich aus. Gerade im Hinblick auf die Fluggastrechteverordnung EG Nr. 261/2004 ist es entscheidend zu prüfen, ob ein Ausgleichsanspruch besteht und wenn ja in welcher Höhe.

Die Kosten der außergerichtlichen und der gerichtlichen Vertretung richten sich auch in Reiserechtssachen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Demnach kommt es auf den Gegenstandswert an, der individuell zu ermitteln ist.

Sollten Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben, legen Sie den vom Gericht zu erteilenden Beratungshilfeschein bitte direkt bei der Erstberatung vor.

Sollten Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, wird der entsprechende Antrag über uns beim Gericht eingereicht. Das Formular zu den „persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen“ finden Sie hier.

FAQ Reiserecht

Wie hoch ist die Entschädigung bei einem Flugausfall?

Ab drei Stunden Flugverspätung stehen Ihnen eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zu. Die Fluggesellschaft muss nichts zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen.


Was sind außergewöhnliche Umstände?

Diese liegen vor, wenn die Airline nachweislich nicht für die Verspätung verantwortlich ist. Ein Beispiel dafür sind schlechte Wetterbedingungen.


Was ist eine Pauschalreise?

Sie umfasst die kombinierte Buchung von mindestens zwei Reiseleistungen. Als Reiseleistungen können dabei zum Beispiel der Flug, das Hotelzimmer oder die Buchung eines Transfers gelten.


Was mache ich, wenn ich einen Reisemangel während meiner Pauschalreise feststelle?

Es sollte sich zu erst immer an die Reiseleitung, das Reisebüro oder den Reiseveranstalter gewandt werden. Schildern Sie dort die Mängel, damit diese schnell behoben werden können. Dies am besten schriftlich. Weiter wäre es empfehlenswert die Reisemängel zu fotografieren und sich Namen von Zeugen geben zu lassen. Danach setzten Sie dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Reisemängel. Eine Frist ist natürlich nicht notwendig, wenn sofortige Abhilfe von Nöten ist. Wenn der Reiseveranstalter nicht tätig wird dürfen Sie aktiv werden. Die weiteren Kosten können gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Wenn der Reisemangel nicht behoben werden kann, muss Ihnen der Reiseveranstalter eine gleichwertige Ersatzleistung anbieten. Beispielsweise die Unterbringung in einem anderen Hotelzimmer. Wenn ein erheblicher Mangel vorliegt kann die Reise auch gekündigt werden.