Medizinrecht im Westmünsterland

Wie verhalte ich mich, wenn ich die Vermutung habe, dass ein Behandlungsfehler durch einen Arzt bei mir begangen worden ist? Liegt ein sogenannter Aufklärungsfehler vor?

Gerne hilft Ihnen Rechtsanwältin Küpers-Quill und und Rechtsanwältin Groß-Heynck aus Bocholt bei der Lösung Ihrer Probleme im Medizinrecht.

Rechtsanwältin Küpers-Quill ist leidenschaftliche Medizinrecht und trägt den Fachanwaltstitel in diesem Bereich. Sie steht Ihnen mit Rat und Tat in allen Bereichen des Medizinrecht gerne zur Verfügung. Sie setzt sich für „Ihr gutes Recht“ ein. Rechtsanwältin Küpers-Quill hat sich auf Behandlungsfehler von Patienten spezialisiert.

Nehmen Sie Kontakt auf!

Unsere Telefonnummer: 02871 2789-0

Zum Medizinrecht gehören insbesondere die Bereiche:

  • zivilrechtliche Haftung bei medizinischer Behandlung
  • strafrechtliche Haftung bei medizinischer Behandlung
  • Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung
  • ärztliches Berufsrecht
  • Vertragsrecht der Heilberufe
  • Vergütungsrecht der Heilberufe
  • Krankenhausrecht
  • Arzneimittel- und Medizinprodukterecht
  • Apothekenrecht

Eine professionelle arbeitsrechtliche Beratung zahlte sich aus. Frau Rechtsanwältin Küpers-Quill berät und vertritt ihre Interessen in allen Belangen rund um das Medizinrecht.

Die Kosten der außergerichtlichen und der gerichtlichen Vertretung richten sich auch in Arbeitsrechtssachen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Demnach kommt es auf den Gegenstandswert an, der individuell zu ermitteln ist.

Sollten Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben, legen Sie den vom Gericht zu erteilenden Beratungshilfeschein bitte direkt bei der Erstberatung vor.

Sollten Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, wird der entsprechende Antrag über uns beim Gericht eingereicht. Das Formular zu den „persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen“ finden Sie hier.

FAQ Medizinrecht

Liegt bei mir ein Behandlungsfehler vor?

Ein Fachanwalt im Medizinrecht kann diese Frage zunächst auch nicht immer sicher beantworten. Wir helfen Ihnen aber gerne diese Antwort herauszufinden. Oftmals muss mithilfe eines Sachverständigengutachtens geprüft werden, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Ein solches Sachverständigengutachten kann entweder außergerichtlich privat, durch die Gutachterstelle der Landesärztekammer oder im Rahmen eines Gerichtsprozesses erfolgen.

Bin ich darüber hinaus behandelt worden, wozu ich eigentlich mein Einverständnis gegeben habe?

Die wirksame Einwilligung eines Patienten ist wichtig dafür, ob die ärztliche Behandlung als rechtmäßiger Heileingriff oder als Körperverletzung zu qualifizieren ist. Die Einwilligung des Patienten ist natürlich nur wirksam, insofern dieser zuvor ordnungsgemäß aufgeklärt worden ist. An eine Patientenaufklärung sind besondere Anforderungen zu stellen. Diese prüft Rechtsanwältin Küpers-Quill gerne mit Ihnen.