Familienrecht im Westmünsterland

Sie möchten sich von Ihrem Ehepartner trennen? Wie geht das mit Unterhalt, Umgang, Zugewinn?

Gerne hilft Ihnen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Quinkenstein aus Bocholt bei der Lösung Ihrer Probleme im Familienrecht.

Rechtsanwältin Quinkenstein ist leidenschaftliche Familienrechtlerin und steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. In allen Bereichen des umfangreichen Familienrechts steht sie Ihnen gerne zur Verfügung. Sie setzt sich für „Ihr gutes Recht“ engagiert ein.

Nehmen Sie Kontakt auf!

Unsere Telefonnummer: 02871 2789-0

Zum Familienrecht gehören insbesondere die Bereiche:

  • Ehescheidung
  • Kindesunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • nachehelicher Ehegattenunterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Eheverträge/Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Hausrat
  • Gewaltschutzsachen
  • Opfervertretung
  • Probleme nichtehelicher Lebensgemeinschaften

Eine professionelle familienrechtliche Beratung zahlt sich aus. Gerade im Hinblick auf eine Trennung sind für sämtliche Familienmitglieder weitreichende Konsequenzen zu sehen. Familienrechtliche Probleme können meistens nicht alleine gelöst werden und es bedarf eines fachkundigen Rates und oftmals auch eines juristischen Tätigwerdens.

Die Kosten der außergerichtlichen und der gerichtlichen Vertretung richten sich auch in Familienangelegenheiten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Demnach kommt es auf den Gegenstandswert an, der individuell zu ermitteln ist.

Sollten Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben, legen Sie den vom Gericht zu erteilenden Beratungshilfeschein bitte direkt bei der Erstberatung vor.

Sollten Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, wird der entsprechende Antrag über uns beim Gericht eingereicht. Das Formular zu den „persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen“ finden Sie hier.

FAQ Familienrecht

Warum sollte ich mich zu einem Spezialisten im Bereich des Familienrechtes begeben?

Das Familienrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet. Es bezieht sich auf viele weitere Rechtsgebiete und es geht um höchstpersönliche, private Angelegenheiten wie zum Beispiel das Vermögen, die Immobilie, die gemeinsamen Kinder. Wer einen Spezialisten im Familienrecht aufsucht kann sich sicher sein, dass dieser besonders dafür geeignet ist, diese höchstpersönlichen Güter zu schützen, Fallen zu vermeiden und gute Strategien anzuwenden um das bestmögliche für den Mandanten herauszuholen. Weiter hat der Spezialist im Familienrecht aber auch gute Ideen für einvernehmliche Scheidung und arbeitet mit ihnen an diversen Einigungsmöglichkeiten.


Wann kann ich mich scheiden lassen?

Leben die Ehepartner 1 Jahr dauerhaft voneinander getrennt, geht der Familienrichter im Allgemeinen von der Zerrüttung der Ehe aus. Die Trennung kann durch Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft, etwa durch Auszug eines Ehepartners, oder durch Getrenntleben innerhalb der ehelichen Wohnung/Haus erfolgen. Eine Ehe kann im Ausnahmefall auch vor Ablauf des Trennungsjahres aufgehoben werden, wenn der Fortbestand der Ehe für den scheidungswilligen Ehepartner eine „unzumutbare Härte“ bedeuten würde. Diese Härte wird jedoch nur in wenigen von der Rechtsprechung der Familiengerichte entwickelten Fällen angenommen. Ein Beispiel dafür wäre das Eingehen einer neuen Beziehung, welche zur Schwangerschaft führt.


Wie funktioniert das mit dem Kindesunterhalt?

Minderjährige Kinder sind unterhaltsberechtigt. Volljährige Kinder nach gewissen Voraussetzungen auch. Die Höhe richtet sich nach dem Bedarf des Kindes und dem Einkommen des Barunterhaltspflichtigen.
Richtlinie für den Bedarf ist insbesondere die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Diese enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Sie beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen Richterinnen und Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten. Ein Spezialist für Familienrecht ist in der Lage anhand der konkreten Einkommensverhältnisse und in Anlehnung an die Düsseldorfer Tabelle den Kindesunterhalt exakt zu bestimmen.

 

Was ist Zugewinn?

Der Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehepartners das Anfangsvermögen übersteigt. Anfangsvermögen und Endvermögen sind bei jedem der Ehepartner jeweils detailliert zu bestimmen.
Bei Scheidung einer Ehe ist ein hälftiger Ausgleich des erzielten Zugewinns von demjenigen vorzunehmen, der mehr Zugewinn erzielt hat.
Hat zum Beispiel die Ehefrau einen Zugewinn während der Ehe von 15.000,00 Euro erzielt und der Ehemann von 5.000,00 Euro, hat der Ehemann einen Zugewinnausgleichsanspruch in Höhe von 5.000,00 Euro seiner Ehefrau gegenüber.
Der Zugewinn kann beantragt werden, wenn das Ehescheidungsverfahren beim Gericht rechtshängig ist. Der Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt 3 Jahre nach Rechtskraft der Scheidung. In Ausnahmefällen gibt es auch einen vorzeitigen Zugewinnausgleich.
Die Frage des Zugewinnausgleichs ist in vielen Fällen kompliziert und bedarf einer eingehenden Betrachtung durch einen Spezialisten im Familienrecht.


Was ist Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich ist nach deutschem Familienrecht der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit.