Versicherungsrecht im Münsterland

Wenn ein Unfall das ganze Leben verändert

Schwere Unfälle haben oft Folgen, die weit über die erste medizinische Behandlung hinausgehen. Erwerbsfähigkeit, Pflegebedarf, Mobilität, Wohnsituation und finanzielle Sicherheit können dauerhaft betroffen sein.

Rechtsanwalt Tim S. Rathner berät und vertritt schwer verletzte Unfallopfer bei Personengroßschäden sowie bei Ansprüchen aus der privaten Unfallversicherung.

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht verbindet er zwei Rechtsgebiete, die nach schweren Unfällen häufig unmittelbar ineinandergreifen.

Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten in Bocholt, im Münsterland und bundesweit.


Personengroßschaden

Bei schweren Verletzungen geht es um die Zukunft

Von einem Personengroßschaden spricht man bei besonders schweren oder dauerhaften Unfallfolgen – beispielsweise nach schweren Verkehrsunfällen, Schädel-Hirn-Verletzungen, Querschnittlähmungen, Amputationen oder anderen erheblichen Dauerschäden.

In solchen Fällen reicht es nicht aus, nur über ein Schmerzensgeld zu sprechen.

Je nach Einzelfall können unter anderem Ansprüche bestehen auf:
Schmerzensgeld
Verdienstausfall und Erwerbsschaden
Haushaltsführungsschaden
Pflege- und Betreuungskosten
unfallbedingten Mehrbedarf
Kosten für Wohnungsumbau oder Mobilität
zukünftige Heilbehandlungs- und Folgekosten

Gerade bei schweren Verletzungen können sich Schäden über viele Jahre oder sogar ein Leben lang auswirken.

Deshalb ist entscheidend, nicht nur die aktuelle Situation zu betrachten, sondern auch die zukünftige Entwicklung.

Abfindungsangebot der Versicherung?

Bei schweren Dauerschäden sollte ein endgültiges Abfindungsangebot besonders sorgfältig geprüft werden.

Was heute angemessen erscheint, kann zukünftige Pflegekosten, Erwerbsschäden oder weitere gesundheitliche Entwicklungen unzureichend berücksichtigen.

Wir prüfen die gesamte Schadenssituation, bereiten die Ansprüche strukturiert auf und übernehmen die Kommunikation mit Versicherern.


Private Unfallversicherung

Die Versicherung zahlt nicht oder setzt den Invaliditätsgrad zu niedrig an?

Nach einem Unfall entstehen häufig zusätzlich Ansprüche aus einer eigenen privaten Unfallversicherung.

Streit gibt es insbesondere darüber,
ob ein versicherter Unfall vorliegt,
wie hoch der Invaliditätsgrad ist,
wie die Gliedertaxe anzuwenden ist,
ob Vorerkrankungen berücksichtigt werden dürfen,
ob die Progression richtig berechnet wurde,
oder ob medizinische Gutachten die Unfallfolgen zutreffend bewerten.

Schon wenige Prozentpunkte beim Invaliditätsgrad können bei hohen Versicherungssummen erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

Wir prüfen Versicherungsvertrag, Versicherungsbedingungen, medizinische Unterlagen und Gutachten und setzen berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer durch.

Fristen nicht übersehen

In der privaten Unfallversicherung können vertragliche Fristen für die Feststellung und Geltendmachung einer Invalidität gelten.

Bei dauerhaften Unfallfolgen sollte der Versicherungsvertrag deshalb möglichst frühzeitig geprüft werden.


Ein Unfall – mehrere Ansprüche

Nach einem schweren Unfall können mehrere Ansprüche gleichzeitig bestehen.

Neben der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers können beispielsweise auch die eigene private Unfallversicherung oder weitere Versicherungen betroffen sein.

Gerade bei komplexen Unfallfolgen ist deshalb eine Gesamtbetrachtung wichtig.


Rechtsanwalt Tim S. Rathner

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Schwerpunkte:

Personengroßschadenregulierung
schwere Verkehrsunfäll
private Unfallversicherung
Invaliditätsleistungen
Unfall- und Versicherungsrecht

Von Bocholt aus vertreten wir Mandanten regional und bundesweit.

Sie sind schwer verletzt worden oder Ihre Unfallversicherung zahlt nicht?

Lassen Sie Ihre Ansprüche frühzeitig prüfen.

Fuchs & Kollegen PartmbB
Westend 27 · 46399 Bocholt

Telefon: 02871 2789-0
E-Mail: anwalt@ihr-gutes-recht-bocholt.de

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