Erbrecht im Münsterland
Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge? Wann erbt der Staat? Kann mein Enkel erben, solange mein Kind noch lebt?
Gerne hilft Ihnen Rechtsanwältin Fischer aus Bocholt bei der Lösung ihrer Probleme im Erbrecht.
Rechtsanwältin Fischer ist leidenschaftliche Erbrechtler und trägt den Titel Fachanwältin für Erbrecht. Sie steht Ihnen mit Rat und Tat in allen Bereichen des Erbrechtes gerne zur Verfügung. Sie setzt sich für „Ihr gutes Recht“ ein.
Nehmen Sie Kontakt auf!
Unsere Telefonnummer: 02871 2789-0
Zum Erbrecht gehören insbesondere die Bereiche:
– Eigenständiges Testament
– Testierfähigkeit
– Testamentsanfechtung
– Pflichtteil
– gesetzliche Erbfolge
– Erbschein
– Internationales Erbrecht
– Erbschaftssteuer
– Bundesurlaubsgesetz
– Entgeltfortzahlungsgesetz
– Mutterschutzgesetz
Eine professionelle erbrechtliche Beratung zahlte sich aus. Frau Rechtsanwältin Fischer berät und vertritt ihre Interessen in allen Belangen rund um das Erbrecht.
Die Kosten der außergerichtlichen und der gerichtlichen Vertretung richten sich auch in Arbeitsrechtssachen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Demnach kommt es auf den Gegenstandswert an, der individuell zu ermitteln ist.
Sollten Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben, legen Sie den vom Gericht zu erteilenden Beratungshilfeschein bitte direkt bei der Erstberatung vor.
Sollten Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, wird der entsprechende Antrag über uns beim Gericht eingereicht. Das Formular zu den „persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen“ finden Sie hier.
FAQ Erbrecht
Wer ist Erbe erster Ordnung?
Erben erster Ordnung sind immer die Nachkommen des Erblassers. Leben mehrere Kinder, wird das Erbe untereinander mit dem Ehegatten geteilt. Sind die Kinder des Erblassers verstorben, erben die Enkelkinder.
Wie erben adoptierte Kinder?
Ein adoptiertes Kind, wird durch die Adoption mit dem Erblasser rechtlich verwandt. Es erlangt die Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten und ist damit Erbe erster Ordnung.
Wann erbt der Staat?
Ist kein Testament vorhanden und gibt es auch keine gesetzlichen Erben, oder die Erben haben ihr Erbe ausgeschlagen, erbt das Bundesland in dem der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte.