Kosten
Die lnanspruchnahme der anwaltlichen Tätigkeit löst Gebühren aus, deren Höhe sich nach dem Gegenstandswert berechnet. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können wir für Sie die Deckungsanfrage stellen. lm Einzelfall kann gerne eine Honorarvereinbarung getroffen werden. Auf Anfrage prüfen wir die Möglichkeit der lnanspruchnahme von Beratungshilfe oder Prozesskoslenhilfe. Auch die Beratung ist kostenpflichtig. Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist und keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 Euro netto; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 Euro netto.