Miet- und Wohneigentumsrecht im Westmünsterland
Muss der Eigenbedarf in einer Kündigung näher begründet werden? Welche Fragen müssen Mietinteressenten wahrheitsgemäß beantworten? Muss ich eine Kaution zahlen? Widerspricht ein Mehrheitsbeschluss der ordnungsgemäßen Verwaltung in einer Wohneigentümergemeinschaft?
Gerne hilft Ihnen Rechtsanwältin Küpers-Quill aus Bocholt bei der Lösung Ihrer Probleme im Miet- und Wohneigentumsrecht.
Rechtsanwältin Küpers-Quill ist leidenschaftliche Mietrechtlerin und steht Ihnen gerne mit Rat und Tat in allen Bereichen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts zur Seite. Sie setzt sich engagiert für „Ihr gutes Recht“ ein.
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Unsere Telefonnummer: 02871 2789-0
Zum Miet- und Wohneigentumsrecht gehören insbesondere die Bereiche:
- Recht der Wohnraummietverhältnisse
- Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Maklerrecht, Nachbarrecht und Immobilienrecht
Eine professionelle Beratung ist in Miet- und Wohneigentumsrecht wichtig.
Die Kosten der außergerichtlichen und der gerichtlichen Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Demnach kommt es auf den Gegenstandswert an, der individuell zu ermitteln ist.
Sollten Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben, legen Sie den vom Gericht zu erteilenden Beratungshilfeschein bitte direkt bei der Erstberatung vor.
Sollten Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, wird der entsprechende Antrag über uns beim Gericht eingereicht. Das Formular zu den „persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen“ finden Sie hier.
FAQ Miet- und Wohneigentumsrecht
Gibt es Obergrenzen für die Miete?
Die Grenze dabei ist der Mietwucher. Dieser liegt vor, wenn der Vermieter unter Ausnutzung eines Mangels an Wohnungen 20 % mehr verdient, als für eine solche Wohnung üblich.
Darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
Wenn das Mietverhältnis beendet ist, muss der Vermieter die Kaution und die damit erzielten Zinsen nach Ablauf eines angemessenen Prüfungszeitraums abrechnen. Das bedeutet aber nicht, dass der Vermieter die gesamte Kaution zurückzahlen muss, er darf mit beispielsweise Mietrückständen aufrechnen.
Darf der Vermieter eine Renovierung verlangen?
Dass dafür der Vermieter nur, wenn die Durchführung von Schönheitsreparaturen im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde. Der BGH sieht eine solche Verpflichtung allerdings nur noch im Ausnahmefall. Gerne berät Sie dazu Frau Rechtsanwältin Küpers-Quill
Kann ein Wohnungseigentümer zur Räum- und Streupflicht herangezogen werden?
Ein Beschluss, wonach diese Pflicht den einzelnen Wohnungseigentümern auferlegt wird, ist nichtig. Eine solche Verpflichtung kann nur wirksam vereinbart werden, wenn alle Wohnungseigentümer zustimmen.