Verkehrsrecht im Münsterland
Sie hatten einen Verkehrsunfall? Sie sind geblitzt worden? Sie müssen mit einem Bußgeldbescheid oder einem Fahrverbot rechnen? Ihr neu gekauftes Fahrzeug hat Mängel? Sie wurden beim Kauf getäuscht?
Gerne hilft Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Tim S. Rathner aus Bocholt bei der Lösung Ihres Problems im Verkehrsrecht. RA Rathner ist außerdem zertifizierter verkehrsrechtlicher Berater für das Fuhr- und Omnibusgewerbe (VdVKA e. V.).
Er ist für Sie da! Nehmen Sie Kontakt auf!
Telefon: 02871 2789-0
Telefax: 02871 488271
RA Tim S. Rathner ist Ihr Spezialist im Verkehrsrecht insbesondere für
– Verkehrsunfallregulierung
– Knöllchen & Co
– Ermittlungsverfahren bei / Beschuldigter einer Verkehrsstraftat
– Fahrzeugkauf und Leasing
– Rückabwicklung von Kaufverträgen
– arglistige Täuschung (manipulierter Tachostand, falsche Angaben zur Unfallfreiheit)
– KfZ-Mängel
– Gewährleistung uns Garantie
– Abgasmanipulation
– Führerscheinrecht
Lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch zu Ihrem individuellen Fall beraten. In diesem Beratungsgespräch erfahren Sie, ob der Entzug der Fahrerlaubnis droht und welche Auflagen zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis (MPU/Idiotentest, Nachweis Drogenfreiheit, Sperrfrist zur Wiedererlangung etc.) rechtlich zulässig sind.
Für den Fall, dass ein Drogenabstinenznachweis oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung („Idiotentest“) angeordnet wird, arbeiten wir mit der DEKRA in Bocholt zusammen.
Ferner ist RA Rathner zertifizierter verkehrsrechtlicher Berater für das Fuhr- und Omnibusgewerbe (VdVKA e. V.).
Verkehrsunfallrecht
Schmerzensgeld
Verdienstausfall
Haushaltsführungsschaden
Zuzahlungen zur Heilbehandlung
KleidungsschädenEine professionelle Unfallregulierung zahlt sich für die Unfallgeschädigten oft aus. Aufgrund der Komplexität dieses Rechtsbereiches und der Vielzahl von aktueller Rechtsprechung ist die Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts, der sich ausschließlich für Ihre Interessen einsetzt, sinnvoll. Sollten Sie auf der Suche nach einem unabhängigen Sachverständigenbüro sein, so empfehlen wir Ihnen den TÜV Rheinland. (früher Sachverständigenbüro Dechering an der Ruhrallee)
Fordern Sie „Ihr gutes Recht“
Gerne informiere ich Sie persönliche zu Thema:
Fahrzeugschäden
Reparaturkosten
Totalschaden
Abrechnung auf Gutachtenbasis
Abschleppkosten
Gutachterkosten
Mietwagenkosten
Nutzungsausfall
Merkantile Wertminderung
Personenschäden
Schmerzensgeld
Verdienstausfall
Haushaltsführungsschaden
Zuzahlungen zur Heilbehandlung
Kleidungsschäden
Informationen zu den Schadenspositionen (Unfallbroschüre) hier herunterladen!
FAQ Verkehrsrecht
Wann sollte ich einen Anwalt nach einem Unfall hinzuziehen?
Von Anfang an. Das schadenrechtliche Recht, einen Anwalt einzuschalten, besteht von Anfang an. Man muss es nicht erst allein versuchen und darf den Anwalt erst bei Widerständen einschalten! Insbesondere aufgrund des Regulierungsverhaltens vieler Versicherungen, sollten Sie die Regulierung vollständig einem Fachanwalt überlassen. Oft locken Versicherer mit schnellen Zahlungen oder der Stellung von Sachverständigen und Mietwagen. Die Geschädigten bekommen dann aber regelmäßig nicht sämtliche Ansprüche erstattet. Hier seien beispielsweise die merkantile Wertminderung, die Kostenpauschale oder der Nutzungsausfall genannt. Die KfZ-Haftpflichtversicherungen stehen unter enormen Kostendruck und geben diesen an Sie weiter. Sie versuchen mit allen Mitteln, die Kosten der Schadensregulierung zu Lasten des Unfallgeschädigten so gering wie möglich zu halten.So raten sogar schon die Gerichte den Geschädigten, die Regulierung nicht gar nicht selbst zu versuchen: „Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (Entscheidung des OLG Frankfurt vom 01.12.2014)
Wie kann der Anwalt nach einem Unfall helfen?
Gerne stehe ich Ihnen bei der Unfallregulierung von Anfang an zur Seite und beantworte alle sich stellende Fragen. Wo und wie verwerte ich mein Unfallfahrzeug? Wo lasse ich das Gutachten erstellen? Was haben die Polizisten in die Unfallakte geschrieben und die Zeugen ausgesagt? Wie hoch ist mein Schmerzensgeldanspruch? Außerdem werde ich für Sie die Schuldfrage klären und sämtliche Schadenersatzforderungen prüfen, geltend machen und notfalls mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen.
Wer bezahlt den Anwalt nach einem Unfall?
In der Regel trägt die KfZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die entstehenden Anwaltskosten nach einem Unfall vollständig. Sollten Sie eine Mitschuld am Unfallgesehen haben, so würden die Kosten entsprechend geteilt. Sollten Sie keine Schuld am Unfallgeschehen haben, zahlen Sie auch keine Anwaltskosten!
Muss ich eine Rechtschutzversicherung haben?
Der Unfallverursacher hat die Anwaltskosten zu tragen, die zur Durchsetzung von berechtigten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen entstehen. Sie tragen daher kein Kostenrisiko, so dass grundsätzlich keine Rechtschutzversicherung erforderlich ist. Eine Rechtschutzversicherung kann dann nützlich werden, wenn der gegnerische Versicherer trotz klarer Sach- und Rechtslage nur teilweise reguliert und die (Rest-)Ansprüche mit gerichtlicher Hilfe erkämpft werden sollen. Hierzu erteilen Sie aber einen ausdrücklichen Auftrag und werden zuvor über das Kostenrisiko aufgeklärt. Eine Rechtschutzversicherung würde dieses Kostenrisiko des gerichtlichen Verfahrens übernehmen!
Rechtsanwalt Rathner kann Ihre Ansprüche durch seine Kenntnisse und Erfahrung schnell außergerichtlich regulieren und sie –wenn eine außergerichtliche Regulierung scheitert- kompetent vor Gericht vertreten.
Knöllchen & Co
Ein Moment der Unaufmerksamkeit, ein heller Blitz und schon droht der Bußgeldbescheid. Das kennt jeder Verkehrsteilnehmer.
Die Verteidigung im Bußgeldverfahren hat verschiedenste Ansätze. Einmal geht es um die Vermeidung eines Aufbauseminares bei einem Verstoß in der Probezeit. Einmal ist ein Fahrverbot mit der beruflichen Tätigkeit aktuell völlig unvereinbar. Oder man ist sich sicher, dass der gemessene Wert nicht stimmen kann und man möchte die Messung überprüft haben. Grundsätzlich wird immer zunächst die Ermittlungsakte bei der Bußgeldstelle angefordert und fristwahrend Einspruch eingelegt .Eine qualifizierte anwaltlicher Beratung kann immer erst mit Kenntnis des Inhalts der Bußgeldakte erfolgen. Hierbei ist es zu beachten, dass das Recht auf Akteneinsicht nur Ihrem bevollmächtigten Rechtsanwalt zusteht und Sie ohne Anwalt keine Akteneinsicht bekommen.
Ist die Akteneinsicht erfolgt, dann kann überprüft werden, ob die Messung mit geeichten Messgeräten durchgeführt wurde, ob die Tat bereits verjährt ist. Auch ob die Messung korrekt erfolgt ist, kann erst nach einer Auswertung der Ermittlungsakte beurteilt werden. Wenn es der Sachverhalt erfordert, dann lassen wir in Einzelfällen die durchgeführten Messungen auch durch die VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG oder das Sachverständigenbüro Olaf Neidel überprüfen.
Fordern Sie „Ihr gutes Recht“
Gerne informiere ich Sie persönlich und kämpfe für Sie beim Thema:
Punkte(abbau)
Fahrverbot
Abstandsverstoß
Rotlichtverstoß
Geschwindigkeitsverstoß
Drogen am Steuer
Handyverstoß
FAQ Knöllchen
Müssen Sie auf den Anhörungsbogen reagieren?
Sie müssen nur Angaben zur Person machen! Sie müssen keine Angaben zur Sache machen, insbesondere wenn Sie sich dadurch selbst belasten würden. Hat ein Verwandter den Verstoß begangen, können Sie sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Sie müssen jedoch die Angaben zu Ihrer Person überprüfen und diese, wenn nötig, vervollständigen oder korrigieren. Alle weiteren Angaben müssen sie nicht machen und sollten Sie auch nicht machen, ohne den Akteninhalt zu kennen. Weniger Angaben zu machen ist hier der Königsweg!
Wie lange habe ich Zeit, auf den Bußgeldbescheid zu reagieren?
Die Einspruchsfrist von 14 Tagen ab Zustellung des Bescheides (Datum gelber Umschlag rechts oben) muss zwingen eingehalten werden. Bewahren Sie den gelben Umschlag unbedingt auf und reichen Sie diesem mit ein. Wir innerhalb von 14-Tagen kein Einspruch einlegt, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig.
Wann lohnt ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Fehlerhafte Angaben im Bescheid können dazu führen, dass sich ein Einspruch lohnt. Insbesondere müssen folgende Angaben korrekt sein: Personalien des Betroffenen, das Datum der Tat, Fahrzeugkennzeichen und das Datum des Bescheides. Neben möglichen formellen Fehlern im Bußgeldbescheid gibt es viele Gründe, warum ein Einspruch gegen den Einspruch lohnen kann. Vielleicht sind Sie gar nicht gefahren und die Bußgeldbehörde hat es versäumt, den wirklichen Fahrer ausfindig zu machen? Auch das Messen der Verkehrsverstöße durch die eingesetzten Messgeräte ist nicht immer fehlerfrei. So kann eine Messanlage nicht gültig geeicht oder von ungeschultem Personal falsch aufgebaut worden sein. Bei Ampelanlagen muss zudem gewährleistet sein, dass die Dauer der Gelb- und Rotphase den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Auch wenn das Absehen vom Fahrverbot bei Erhöhung der Geldbuße erreicht werden soll, kann sich ein Einspruch lohnen!
Rechtsanwalt Rathner hat neben dem Verkehrsrecht seinen zweiten Tätigkeitsschwerpunkt im Strafrecht. Er verteidigt Sie gerne und kompetent vor der Verwaltungsbehörde oder dem Bußgeldrichter.
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren
Fordern Sie „Ihr gutes Recht“ Gerne informiere ich Sie persönlich und kämpfe für Sie beim Thema:
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Gefährdung des Straßenverkehrs Fahren ohne Fahrerlaubnis Fährlässige Körperverletzung Fahrlässige Tötung Kennzeichenmissbrauch Trunkenheit im Verkehr Verbotenes Kraftfahrzeugrennen
FAQ (Verkehrs-)Strafrecht
Wann bin ich Beschuldigter in einem Strafverfahren?
Die Beschuldigteneigenschaft ist zu bejahen, wenn ein Anfangsverdacht besteht. Beschuldigter ist somit eine Person, der die Begehung einer Straftat vorgeworfen wird und gegen die daher ermittelt wird.
Warum sollte ich als Beschuldigter schweigen?
Es kann es schnell passieren, dass eine unbedachte Äußerung (z.B. als Aktenvermerk eines Polizeibeamten) in die Ermittlungsakte gelangt und das weitere Verfahren nachteilig bestimmt. Viele Fehler, die zu gerade am Anfang des Verfahrens gemacht werden, lassen sich später -wenn überhaupt- nur schwer beseitigen. Dazu gehören auch und gerade vorschnelle Äußerungen des Beschuldigten. Wer schweigt, der behindert nicht die Ermittlungen, sondern kennt seine Rechte und macht von ihnen Gebrauch. Der Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren hat das Recht zu schweigen. Niemand ist verpflichtet, sich durch eine Aussage selbst zu belasten. Unterschätzen Sie dieses Recht nicht. Die Staatsanwaltschaft muss dem Beschuldigten/der Beschuldigten die Tat nachweisen! Sie müssen sich nicht entlasten, sondern die Staatsanwaltschaft muss Sie belasten!
Was bedeutet eine Anklage?
Als Anklageschrift bezeichnet man einen Schriftsatz der Staatsanwaltschaft an das Gericht, mit dem beantragt wird, das Hauptverfahren zu Eröffnen und einen Hauptverhandlungstermin festzulegen.
Eine Anklage wird erhoben, wenn ein Staatsanwalt zu dem Ergebnis gelangt, dass -aus Sicht der Staatsanwaltschaft die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung höher ist als die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs. Die Hauptverhandlung ist jedoch völlig ergebnisoffen.
Reicht eine „Aussage gegen Aussage“-Situation für eine Verurteilung?
Grundsätzlich hat das Gericht im Zweifel den Beschuldigten freizusprechen. Der Bundesgerichthof hat hierzu festgestellt, dass bei einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, das Tatgericht die Aussagen des einzigen Belastungszeugen einer besonderen Glaubwürdigkeitsprüfung unterziehen muss. Und für den Fall, dass am Ende der Beweisaufnahme noch Zweifel bestehen, der Beschuldigte freizusprechen ist.
Führerscheinrecht
Lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch zu Ihrem individuellen Fall beraten. In diesem Beratungsgespräch erfahren Sie, ob der Entzug der Fahrerlaubnis droht und welche Auflagen zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis (MPU/Idiotentest, Nachweis Drogenfreiheit, Sperrfrist zur Wiedererlangung etc.) rechtlich zulässig sind. Für den Fall, dass ein Drogenabstinenznachweis oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung („Idiotentest“) angeordnet wird, arbeiten wir mit der DEKRA in Bocholt zusammen.
MPU (auch „Idiotentest“)
Drogenabstinenznachweis
Verwaltungsgerichtliches Verfahren