Personengroßschäden und schwere Personenschäden
Rechtsanwalt Tim S. Rathner – Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht in Bocholt
Ein schwerer Verkehrsunfall kann das Leben eines Menschen von einem Tag auf den anderen grundlegend verändern.
Neben den gesundheitlichen Folgen entstehen häufig langfristige wirtschaftliche Belastungen: Pflegekosten, Verdienstausfall und Erwerbsschäden, Haushaltsführungsschäden, vermehrte Bedürfnisse und weitere Kosten, die sich über Jahrzehnte entwickeln können.
Ich unterstütze Geschädigte dabei, diese Folgen umfassend zu erfassen und ihre berechtigten Ansprüche gegenüber den Haftpflichtversicherern durchzusetzen.
Ich bin seit 2013 als Rechtsanwalt tätig. Seit meinem ersten Berufstag beschäftige ich mich schwerpunktmäßig mit dem Verkehrsrecht. Seit 2016 liegt ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit auf der Regulierung von Personenschäden, seit 2020 insbesondere auf der Regulierung von Personengroßschäden. Die Regulierungssummen gehen hier auch in den Millionenbereich. Eine Summe darf ich, aufgrund der ausdrücklichen Freigabe durch die Mandantschaft benennen, sie betrug 2,7 Millionen.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht verfüge ich über eine besondere Verbindung von verkehrsrechtlicher und versicherungsrechtlicher Erfahrung.
Im Bereich der Personengroßschäden vertrete ich ausschließlich die Geschädigtenseite.
Meine Tätigkeit umfasst auch die Regulierung von Schadenssummen im Millionenbereich.
Was ist ein Personengroßschaden?
Ein Personengroßschaden liegt insbesondere dann vor, wenn ein Unfall zu schweren und möglicherweise dauerhaften Verletzungen führt und dadurch erhebliche wirtschaftliche Folgen entstehen.
Das kann beispielsweise der Fall sein bei:
- schweren Schädel-Hirn-Traumata
- dauerhaften körperlichen Einschränkungen
- Querschnittslähmungen
- Amputationen
- schweren Mehrfachverletzungen
- dauerhafter Pflegebedürftigkeit
- erheblichen Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit
- langfristigen oder lebenslangen Unterstützungsbedarfen
Bei solchen Schäden reicht es nicht aus, nur die unmittelbaren Folgen des Unfalls zu betrachten.
Entscheidend ist die Frage:
Wie wirkt sich der Unfall auf das gesamte weitere Leben des Geschädigten aus?
Der gesamte Schaden muss betrachtet werden
Bei schweren Personenschäden konzentriert sich die Betrachtung häufig zunächst auf das Schmerzensgeld.
Das Schmerzensgeld ist selbstverständlich ein wichtiger Bestandteil der Regulierung. Bei einem Personengroßschaden machen jedoch andere Schadenspositionen häufig einen erheblichen Teil des Gesamtschadens aus.
Dazu gehören insbesondere:
- Pflegekosten
- vermehrte Bedürfnisse
- Erwerbsschäden und Verdienstausfall
- Haushaltsführungsschäden
- Kosten für Betreuung und Unterstützung
- Kosten aufgrund dauerhafter Invalidität
- Zukunftsschäden
- Ansprüche aus privaten Unfallversicherungen
Gerade bei dauerhaften Beeinträchtigungen können diese Schäden über viele Jahre oder Jahrzehnte entstehen und erhebliche Größenordnungen erreichen.
Deshalb muss eine Personengroßschadenregulierung langfristig gedacht werden.
Den Menschen und seinen Alltag verstehen
Ein Personengroßschaden lässt sich nicht allein anhand einer Diagnose oder eines medizinischen Gutachtens erfassen.
Ich begleite Mandanten deshalb häufig über einen längeren Zeitraum und beschäftige mich intensiv mit ihrer persönlichen Lebenssituation.
Dabei geht es unter anderem um die Frage:
Wie hat der Mensch vor dem Unfall gelebt – und was hat sich durch den Unfall verändert?
Dabei werden beispielsweise folgende Bereiche betrachtet:
- Beruf und berufliche Entwicklung
- Einkommen und zukünftige Erwerbsmöglichkeiten
- Familien- und Lebenssituation
- Haushaltsführung
- Pflege und Betreuung
- Mobilität
- Wohnsituation
- Hilfsmittel
- Unterstützung durch Angehörige
- langfristige persönliche Bedürfnisse
Erst wenn diese Veränderungen möglichst vollständig erfasst sind, kann auch der daraus entstehende wirtschaftliche Schaden angemessen bewertet werden.
Pflegekosten und vermehrte Bedürfnisse
Bei schweren Personenschäden können Pflege und Unterstützung zu einem wesentlichen Bestandteil der zukünftigen Lebensplanung werden.
Dabei geht es nicht nur um die Frage, welche Pflege heute erforderlich ist.
Es muss auch betrachtet werden:
- Welche Pflege wird langfristig benötigt?
- Welche Unterstützung ist im Alltag erforderlich?
- Welche Leistungen übernehmen Angehörige?
- Welche professionellen Leistungen werden benötigt?
- Welche Hilfsmittel sind erforderlich?
- Welche Anpassungen des Wohnumfelds werden notwendig?
- Wie entwickeln sich diese Bedürfnisse über die kommenden Jahre?
Gerade bei dauerhaften Verletzungsfolgen können sich daraus erhebliche zukünftige Kosten ergeben.
Erwerbsschäden und Verdienstausfall
Ein schwerer Unfall kann die gesamte berufliche Zukunft verändern.
Wenn ein Geschädigter seinen bisherigen Beruf nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben kann, muss nicht nur der aktuelle Verdienstausfall betrachtet werden.
Vielmehr ist zu untersuchen, welche berufliche und wirtschaftliche Entwicklung ohne den Unfall wahrscheinlich gewesen wäre.
Daraus können langfristige Erwerbsschäden entstehen.
Bei der Regulierung müssen deshalb auch zukünftige Entwicklungen berücksichtigt und wirtschaftlich bewertet werden.
Haushaltsführungsschaden
Auch die Fähigkeit, einen Haushalt zu führen, ist bei der Schadensregulierung von Bedeutung.
Kann ein Geschädigter aufgrund seiner Verletzungen bestimmte Tätigkeiten nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausführen, kann daraus ein ersatzfähiger Haushaltsführungsschaden entstehen.
Dabei kommt es auf die konkrete Lebenssituation an:
Welche Aufgaben wurden vor dem Unfall übernommen? Welche Tätigkeiten können heute nicht mehr ausgeführt werden? Welche Unterstützung ist erforderlich?
Diese Fragen müssen individuell beantwortet werden.
Private Unfallversicherung und Invalidität
Neben Ansprüchen gegenüber dem Unfallverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung können bei entsprechender Absicherung auch Ansprüche aus einer privaten Unfallversicherung bestehen.
Insbesondere bei dauerhaften Invaliditätsfolgen kann eine sorgfältige Prüfung der Versicherungsbedingungen und der bestehenden Ansprüche entscheidend sein.
Auch diese Ansprüche können Bestandteil einer umfassenden Bearbeitung eines schweren Personenschadens sein.
Ein Fall aus meiner Praxis
Ein Mandant kam zu mir, weil sein bisheriger Anwalt eine Abfindung von etwa 300.000 Euro erreichen wollte.
Der Mandant wollte eine zweite Einschätzung.
Ich habe die persönliche und wirtschaftliche Situation des Mandanten umfassend ermittelt und dabei weitere Schadenspositionen herausgearbeitet. Insbesondere die Bereiche Pflegekosten und Verdienstausfall erwiesen sich als wesentlich umfangreicher als zunächst berücksichtigt.
Auf dieser Grundlage habe ich die Gegenseite nicht mehr zur Zahlung einer Abfindung von 300.000 Euro aufgefordert, sondern mit einer Forderung im Millionenbereich konfrontiert.
Der Fall zeigt aus meiner Sicht sehr deutlich, warum bei einem Personengroßschaden der Blick nicht ausschließlich auf das Schmerzensgeld gerichtet werden darf.
Entscheidend ist die vollständige Betrachtung der lebenslangen wirtschaftlichen Folgen des Unfalls.
Warum eine umfassende Ermittlung so wichtig ist
Die Folgen eines schweren Unfalls zeigen sich häufig nicht vollständig unmittelbar nach dem Unfall.
Manche Auswirkungen werden erst im weiteren Verlauf deutlich.
Deshalb muss bei einem Personengroßschaden auch die zukünftige Entwicklung berücksichtigt werden.
Es geht darum, herauszuarbeiten,
was der Geschädigte benötigt, um trotz seiner unfallbedingten Einschränkungen möglichst gut leben zu können – und welche Kosten daraus über viele Jahre entstehen.
Dabei betrachte ich nicht nur den medizinischen Zustand, sondern den Menschen und seinen Alltag insgesamt.
Zusammenarbeit mit weiteren Experten
Die Regulierung eines Personengroßschadens ist häufig eine interdisziplinäre Aufgabe.
Je nach Fall arbeite ich deshalb regelmäßig mit weiteren Fachleuten zusammen, unter anderem mit:
- medizinischen Gutachtern
- Rehabilitationsberatern
- Steuerberatern
- spezialisierten Sachverständigen
Ziel ist es, die tatsächlichen Auswirkungen der Verletzungen möglichst vollständig zu erfassen und anschließend die daraus entstehenden Ansprüche rechtlich und wirtschaftlich zu bewerten.
Schwere Verkehrsunfälle und Personenschäden
Ein wesentlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit sind Verkehrsunfälle mit schweren Personenschäden.
Dazu gehören insbesondere:
- schwere Verkehrsunfälle
- Linksabbiegerunfälle
- Verkehrsunfälle mit Schädel-Hirn-Trauma
- schwere Mehrfachverletzungen
- dauerhafte Pflegebedürftigkeit
- erhebliche Erwerbsschäden
- Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang
Bei solchen Fällen geht es häufig nicht nur um die Frage, wer für den Unfall verantwortlich ist.
Es geht darum, welche Folgen dieser Unfall für das gesamte weitere Leben des Geschädigten hat.
Ausschließlich Vertretung der Geschädigtenseite bei Personengroßschäden
Bei der Regulierung von Personengroßschäden vertrete ich ausschließlich die Geschädigtenseite.
Das ist ein wesentlicher Bestandteil meiner Tätigkeit.
Denn einem Geschädigten steht bei einem schweren Personenschaden häufig ein Haftpflichtversicherer gegenüber, der den Schaden wirtschaftlich bewerten und abschließend regulieren möchte.
Für den Geschädigten geht es dagegen möglicherweise um seine finanzielle Absicherung für den Rest seines Lebens.
Deshalb ist es wichtig, einen Personengroßschaden nicht vorschnell abschließend zu bewerten.
Vorsicht bei vorschnellen Abfindungen
Eine Abfindungsvereinbarung kann bei einem schweren Personenschaden weitreichende Folgen haben.
Mit einer endgültigen Abfindung werden Ansprüche häufig abschließend geregelt. Deshalb sollte vor einer solchen Vereinbarung sorgfältig geprüft werden, ob wirklich alle relevanten Schadenspositionen berücksichtigt wurden und welche zukünftigen Entwicklungen zu erwarten sind.
Insbesondere bei langfristigen Schäden sollte daher nicht nur der aktuelle Zustand betrachtet werden.
Entscheidend ist der Blick auf das gesamte weitere Leben.
Personengroßschäden in Bocholt und im Münsterland
Meine Kanzlei Fuchs & Kollegen PartmbB befindet sich in Bocholt im Westmünsterland.
Ich betreue Mandanten aus Bocholt, dem Münsterland und darüber hinaus. Die Bearbeitung von Personengroßschäden erfolgt auch überregional.
Gerade bei komplexen Personenschäden ist mir eine persönliche und langfristige Zusammenarbeit wichtig.
Denn eine umfassende Regulierung erfordert Zeit, genaue Kenntnis der persönlichen Situation und eine intensive Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Folgen des Unfalls.
Warum ich Personengroßschäden bearbeite
Die Regulierung von Personengroßschäden ist fachlich anspruchsvoll und begleitet einen Mandanten häufig über viele Jahre.
Ich finde diese Arbeit besonders erfüllend, weil ich Menschen wirklich helfen kann.
Hinter jedem schweren Personenschaden steht ein Mensch, dessen Leben sich durch einen Unfall möglicherweise grundlegend verändert hat.
Wenn es gelingt, die tatsächlichen Folgen des Unfalls vollständig zu erfassen und dem Geschädigten dabei zu helfen, die notwendige finanzielle Grundlage für sein weiteres Leben zu erhalten, hat die anwaltliche Arbeit einen unmittelbaren und konkreten Nutzen.
Genau das ist es, was mich an der Regulierung von Personengroßschäden besonders erfüllt.
Rechtsanwalt Tim S. Rathner
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt seit 2013
Schwerpunkt Personengroßschadenregulierung
Fuchs & Kollegen PartmbB
Bocholt | Westmünsterland
Sie haben einen schweren Personenschaden erlitten?
Wenn Sie oder ein Angehöriger durch einen schweren Verkehrsunfall erhebliche oder dauerhafte Personenschäden erlitten haben, sollte die Schadenssituation möglichst frühzeitig umfassend geprüft werden.
Insbesondere bei Personengroßschäden sollte vor einer abschließenden Vereinbarung mit dem Haftpflichtversicherer geprüft werden, ob sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Schadenspositionen berücksichtigt wurden.
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